ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ARTIKEL 1 – ANWENDBARKEIT
1.1 Die Rechtsbeziehung zwischen N.V. VERACHTERT und dem Kunden unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die – sofern dem Kunden eine angemessene Gelegenheit zur Kenntnisnahme und Annahme eingeräumt wird – für alle von N.V. VERACHTERT ausgestellten Dokumente, wie Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen, für alle vom Kunden erteilten Bestellungen sowie für alle Vereinbarungen zwischen N.V. VERACHTERT und dem Kunden gelten.
1.2 Afwijkingen op deze algemene voorwaarden dienen schriftelijk te worden vastgesteld en
beperkend te worden geïnterpreteerd, alsook beperkt tot de betreffende
overeenkomst/bestelling.
ARTIKEL 2 – ZITATE
2.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Angebote 30 Kalendertage ab Versanddatum an den Kunden gültig.
2.2 N.V. VERACHTERT behält sich das Recht vor, offensichtliche wesentliche Fehler und Auslassungen zu korrigieren. Gemäß der nachstehenden Regelung zu unvorhergesehenen Umständen ist sie zudem berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen, sofern diese durch unvorhergesehene, objektive und außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände gerechtfertigt sind (z. B. Erhöhungen von Steuersätzen, Rohstoffpreisen, Lohnkosten, Energiepreisen usw.).
2.2 Ein von einer nicht autorisierten Person erstelltes Angebot kann nicht als Angebot im Sinne von Artikel 5.19 des belgischen Zivilgesetzbuches gelten, da N.V. VERACHTERT nicht die Absicht hat, sich im Falle der Annahme vertraglich zu binden.
2.3 Die von N.V. VERACHTERT berechneten Preise verstehen sich zuzüglich aller Steuern (Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle, (Ausfuhr-)Subventionen usw.), Verpackung, Transport und Versicherung.
ARTIKEL 3 – ÜBERGANG DES EIGENTUMS UND DER GEFAHR
Eigentum und Gefahr an der Ware gehen mit Abschluss des Kaufvertrags auf den Käufer über, auch wenn die Ware noch nicht geliefert wurde. Um die Rechte des unbezahlten Verkäufers zu wahren, verpflichtet sich der Käufer, die Ware nicht weiterzuveräußern, solange die Rechnung der N.V. VERACHTERT nicht beglichen ist.
ARTIKEL 4 – LIEFERUNG
4.1 Die von N.V. VERACHTERT angegebenen Lieferfristen bzw. -termine sind unverbindlich. N.V. VERACHTERT verpflichtet sich lediglich zu größtmöglicher Anstrengung. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatz.
Sollte sich eine Verzögerung des voraussichtlichen Liefertermins abzeichnen, wird N.V. VERACHTERT den Kunden unverzüglich darüber informieren.
4.2 N.V. VERACHTERT ist zu Teillieferungen berechtigt, die separat in Rechnung gestellt werden können.
4.3 Liefer- und Abholkosten trägt der Käufer.
4.4 Die Lieferung erfolgt „ab Werk“ (ex works), indem die Ware dem Käufer im Werk von N.V. VERACHTERT zur Verfügung gestellt wird.
ARTIKEL 5 – ZAHLUNG
5.1 Die Rechnungen der N.V. VERACHTERT sind in bar am Sitz der Gesellschaft, in Euro, per Banküberweisung auf die auf der Rechnung angegebene Kontonummer zu begleichen.
5.2 Beanstandungen bezüglich der Rechnungsstellung müssen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich und mit Begründung per Einschreiben und per E-Mail (info@verachtert.be) an N.V. VERACHTERT gerichtet werden.
5.3 Im Falle der Nichtzahlung eines fälligen Betrags:
– ist N.V. VERACHTERT zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen, einschließlich zukünftiger Lieferungen, berechtigt
Aussetzung (Ausnahme: Nichterfüllung), um zusätzliche Sicherheiten anzufordern, oder
für andere Bestellungen Vorauszahlung oder Barzahlung verlangen;
– Der unbezahlte Hauptbetrag erhöht sich um (1) Verzugszinsen in Höhe des im Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr genannten Zinssatzes und (2) eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des unbezahlten Rechnungsbetrags. Das Recht der N.V. VERACHTERT, ihren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
– Jede Zahlung wird auf die älteste Schuld und zunächst auf etwaige Zinsen, Schadensersatzansprüche und Kosten angerechnet;
– auch noch nicht fällige Forderungen werden fällig.
5.4 Die Anwendung von Artikel 5.3 erfolgt kraft Gesetzes und ohne vorherige Mahnung.
ARTIKEL 6 – BESCHWERDEN – HAFTUNG
6.1 Der Kunde muss die Ware bei Erhalt prüfen und feststellen, ob sichtbare Schäden/Mängel vorliegen und ob die gelieferte Ware der Bestellung entspricht.
6.2 Beanstandungen bezüglich sichtbarer Mängel (Abweichung von der Bestellung oder sichtbare Mängel/Schäden) sind innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt per Einschreiben und E-Mail (info@verachtert.be) zu melden. Die Beanstandung muss detailliert und umfassend beschrieben sein. Bei Nichteinhaltung dieses Artikels gelten die Waren als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen und geliefert.
6.3 Beanstandungen bezüglich verdeckter Mängel sind N.V. VERACHTERT unverzüglich nach deren Entdeckung per Einschreiben und E-Mail (info@verachtert.be) zu melden. Die Beanstandung muss detailliert und umfassend beschrieben sein. Ansprüche auf Auflösung oder Schadensersatz sind innerhalb einer kurzen Frist, die die Parteien vertragsgemäß auf drei Monate nach Entdeckung des verdeckten Mangels festlegen, geltend zu machen. Andernfalls verfällt der Anspruch. Diese Frist kann bei ernsthaften Verhandlungen verlängert werden. 6.4 N.V. VERACHTERT übernimmt nur dann eine Haftung, für die sie sich rechtlich nicht befreien kann, insbesondere nicht auf Grundlage von Artikel 5.89 des belgischen Zivilgesetzbuches und Artikel VI.91/5 6° des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches. Ihre Haftung ist stets auf die von ihrem Versicherer gezahlte Summe bzw. auf den Wert der gelieferten Ware begrenzt. Sie haftet nur für unmittelbare Schäden.
6.5 Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung oder Wartung der Ware entstehen.
6.6 Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt das Recht der N.V. VERACHTERT auf vollständigen Schadensersatz.
ARTIKEL 7 – STORNIERUNG – AUFLÖSUNG
7.1 Bestellungen können nicht storniert werden.
7.2 Neben der gerichtlichen Auflösung hat N.V. VERACHTERT das Recht, den Vertrag zu kündigen.
jederzeit, ohne dass eine Entschädigungspflicht besteht, und mit sofortiger Wirkung
N.V. VERACHTERT kann den Vertrag außergerichtlich in folgenden Fällen auflösen: (1) wenn der Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen in erheblichem Maße in Verzug ist, (2) bei fortgesetzter Nichtzahlung fälliger Rechnungen, (3) wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät, ein gerichtliches Sanierungs- oder Insolvenzverfahren beantragt, in Liquidation oder Auflösung eintritt oder im Falle (ernsthafter Verdacht auf) Zahlungsunfähigkeit des Kunden. Vor der außergerichtlichen Auflösung des Vertrags setzt N.V. VERACHTERT den Kunden in Verzug und räumt ihm eine letzte Nachfrist ein, es sei denn, eine Mahnung ist wirkungslos geworden. Es gelten die Artikel 5.91 bis 5.93 des belgischen Zivilgesetzbuches.
7.3 Im Falle eines Vertragsbruchs oder einer Vertragsauflösung auf Kosten des Kunden hat N.V. VERACHTERT Anspruch auf vollen Schadensersatz. Ihr Schadenersatz wird pauschal auf 30 % des Betrags der stornierten Bestellung bzw. des gekündigten Vertrags festgesetzt, unbeschadet des Rechts von N.V. VERACHTERT, eine Entschädigung für ihren tatsächlichen Schaden zu verlangen.
ARTIKEL 8 – UNLÖSBARKEIT
Im Falle ernsthafter Zweifel daran, dass der Kunde seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
Einhaltung oder im Falle tatsächlicher Nichtzahlung/Nichterfüllung, Aussetzung der Zahlung, ein (Antrag
zu) gerichtlicher Sanierung, einem (Antrag auf) Konkurs, einer Liquidation oder Auflösung in
Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden sowie bei Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens gegen den Kunden, ist N.V. VERACHTERT berechtigt, ohne vorherige Mahnung und ohne vorherige gerichtliche Intervention (1) ihre vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise auszusetzen, (2) Vorauszahlung oder Barzahlung zu verlangen, (3) vom Kunden geeignete Sicherheiten zu fordern. Das Vorstehende lässt das Recht von N.V. VERACHTERT auf vollständigen Schadensersatz unberührt.
ARTIKEL 9 – IMPREMISES UND HÖHERE GEWALT
9.1 Im Falle geänderter Umstände erklären die Parteien, dass die Lehre von den unvorhergesehenen Umständen gemäß Artikel 5.74 des niederländischen Zivilgesetzbuches anwendbar ist.
9.2 Im Falle höherer Gewalt gelten die Bestimmungen der Artikel 5.99 bis 5.102 des belgischen Zivilgesetzbuches. Folgende Sachverhalte gelten für N.V. VERACHTERT als höhere Gewalt: Lieferprobleme mit Lieferanten von N.V.
VERACHTERT (keine/verzögerte/stagnierende/unvollständige/… Lieferung), Streiks, Rohstoffmangel, Nichterhalt notwendiger Zertifikate…
ARTIKEL 10 – VERTRAGSÜBERTRAGUNG
Die N.V. VERACHTERT ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Auch der Kunde kann seine Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte übertragen, sofern er zuvor die schriftliche Zustimmung der N.V. VERACHTERT eingeholt hat.
ARTIKEL 11 – ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT
11.1 Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt belgisches Recht.
11.2 Nur das Friedensgericht des zweiten Kantons Mol-Geel und die Gerichte von Antwerpen, Abteilung Turnhout, sind örtlich zuständig für die Verhandlung von Streitigkeiten zwischen N.V.
VERACHTERT und der Kunde.
